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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Als Verwender dieser AGB gilt:

Paletten-Pool GmbH
Industriestrasse 14
4538 Oberbipp
Schweiz

Die Firma Paletten-Pool GmbH ist bemüht, den Kunden Qualitätsprodukte zu liefern. Unsere Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden und unser Ziel ist es, einen hervorragenden Service zu bieten.

1. Bestellung

Alle von uns direkt gemachten Angebote sind unverbindlich. Wir übernehmen Verpflichtungen nur durch unsere Auftragsbestätigung und nur nach Massgabe unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Abweichende Bedingungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Nachfolgeaufträge, bei welchen ebenso eine erneute schriftliche Genehmigung und Bestätigung von abweichenden Bedingungen und mündlichen Absprachen unsererseits erforderlich ist.

2. Preise

Die abgemachten Preise verstehen sich in der Währung, wie im Angebot festgesetzt, exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und netto ohne jeglichen Abzug zahlbar.

3. Lieferung

Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.

4. Mängel

Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen müssen uns sofort mitgeteilt und die Waren zu unserer Nachprüfung bereitgehalten werden. Nach Ablauf von 5 Arbeitstagen seit Lieferung können keinerlei Recht auf Grund von Mängeln, Fehlmengen, Abweichungen von Muster und dergleichen mehr geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiterverkauft wird. Mängelrügen entbinden nicht von der Innehaltung der Zahlungsverpflichtung. Zweitzustellungen, z. B. bei Abwesenheit des Abnehmers, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Reparaturen, Sonderanfertigungen und Miete

Durchgeführte Reparaturen und Einzelanfertigungen sind sofort nachzuprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die abgemachten Preise verstehen sich in der Währung, wie im Angebot festgesetzt, exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und netto ohne jeglichen Abzug zahlbar. Sobald die Lieferung vom Kunden selbst abgeholt bzw. verladen wurden, gehen Nutzen und Gefahr der zu liefernden Ware auf den Kunden über.

6. Sachgewährleistung

Kleine Abweichungen der Lieferung, insbesondere solche in der Zahl und dem Mass, berechtigen nur zu Beanstandungen, wenn sie den vorgesehenen Gebrauchszweck der Lieferung wesentlich beeinträchtigen. Im Übrigen haften wir nicht dafür, dass sich die Ware für die speziellen Verwendungszwecke des Käufers eignet. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Beseitigung der Mängel durch uns oder unseren Beauftragten kostenlos, oder nach unserer Wahl Umtausch der gelieferten Ware. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.

7. Zahlung

Zahlungen haben, wenn nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, mit Überweisung auf unsere Hausbank zu erfolgen. Zum Rücktritt vom Vertrage sind wir berechtigt, wenn der Käufer unwahre Angaben über seine persönlichen Verhältnisse oder seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder wenn uns Nachrichten erreichen, die Zweifel in die Zahlungsunfähigkeit des Käufers begründen. Für die Zahlungsfrist ist die entsprechende Angabe auf der Auftragsbestätigung, hilfsweise der Rechnung massgebend. Fehlt eine solche, sind die Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zu regulieren. Im Falle der Verteuerung der Ware, z. B. wegen Erhöhung der Preise unserer Vorlieferanten, Lohnerhöhungen, behördlicher Massnahmen, Währungsänderungen oder dergleichen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so hat der Käufer das Recht, binnen einer Woche seit Kenntniserlangung unserer Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt wird hinfällig, falls wir uns binnen einer weiteren Woche bereit erklären, zum alten Preis zu liefern. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zu Regulierung der fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zurückzuhalten.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher (auch künftig entstehender) Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Verkäufer kann den Eigentumsvorbehalt in das zuständige Eigentumsvorbehaltregister am Sitz des Käufers eintragen lassen. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware im Falle der Be- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware mit der Massgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzubeziehen, und ist der Käufer verpflichtet, uns alle hierzu notwendigen Auskünfte zu geben. Bei Zugriffen, insbesondere Pfändungen anderer Gläubiger auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer zur Vermeidung seiner Schadenersatzpflicht uns sofort die notwendigen Nachrichten zu geben, damit wir unsere Rechte bewahren können. Nach völliger Befriedigung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällt die Vorbehaltsware in das Eigenturm des Käufers und fallen die uns abgetretenen Forderungen an den Käufer zurück, ohne dass es einer besonderen Übertragung bedarf.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf Vertrag und die Rechtsbeziehung mit dem Besteller ist schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz in CH-4614 Hägendorf

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